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Lohnträgerschaft

Eine Dreiecksbeziehung :
Helvetic Payroll | Auftragnehmer | Client-Unternehmen

 

Die Trägerstruktur für Freiberufler ist eine Form von Arbeitsverhältnis, die sich 1985 in Europa und seit kurzem auch in der Schweiz herausgebildet hat. Sie ermöglicht es, Freiberufler auf der Suche nach Aufträgen und Unternehmen mit einem Bedarf an Fachkompetenz, Revision, Beratung oder Fortbildung zusammenzubringen.

 

Der Status der Freiberuflichkeit ist komplex und es besteht keinerlei Garantie auf Einkommen. Durch die Trägerstruktur wird diese Lücke geschlossen.

 

Während seines Auftrags wird der Freiberufler in der Trägerstruktur zum „Angestellten“ von Helvetic Payroll (als Trägerunternehmen), welches alle Aufgaben bezüglich Verwaltung, Steuern und Sozialabgaben für ihn erledigt.

 

Eine für den Auftraggeber einfache und schnelle Lösung.
Eine für Freiberufler einfache und schnelle Lösung.

 

Die Trägerstruktur ist für Aufträge aus der Schweiz und allen Ländern der Europäischen Union möglich.

  • Das Geschäftsverhältnis zwischen Helvetic Payroll und dem Auftrag gebenden Unternehmen wird durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt.

  • Das Geschäftsverhältnis zwischen Helvetic Payroll und dem Auftragnehmer wird durch einen Arbeitsvertrag geregelt.

  • Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wird durch die Auftragsbeschreibung geregelt.

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Für den Freiberufler :

  • Finanzoptimierung: Sie profitieren von unserer Erfahrung, dank der Sie schnell das bestmögliche Gehalt beziehen

  • Übernahme aller Verwaltungsaufgaben: Wir kümmern uns um alle administrativen Aufgaben, sowohl in Bezug auf Verträge als auch auf Finanzen, Steuern oder juristische Fragen

  • Die Sicherheit des Angestelltenstatus (Krankheit, Rente, Unfall usw.) in Verbindung mit der Freiheit der Freiberuflichkeit

  • Die Einhaltung aller am Standort geltenden Gesetze (Arbeitsgenehmigung, Lizenzen usw...)

  • Ein transparenter Service nach Maß

Dank der Trägerstruktur wird der Freiberufler von allen administrativen und juristischen Pflichten entbunden und profitiert von allen Vorteilen und Sicherheiten des Angestelltenstatus. Er kann sich auf diese Weise ganz auf die Qualität seiner Arbeit und den Ausbau seiner Tätigkeit konzentrieren.

 

Die Trägerstruktur bietet die Vorteile eines Angestellten ohne die Nachteile eines.

Für den Auftraggeber :

  • Übernahme aller Verwaltungsaufgaben: ein einziger administrativer Ansprechpartner für die Verwaltung von Verträgen und Rechnungen

  • Flexibilität: Es wird eine Dienstleistung bezahlt

  • Die Einhaltung aller am Standort geltenden Gesetze (Arbeitsgenehmigung, Lizenzen usw...)

  • Eine transparente und flexible Dienstleistung

Das Unternehmen profitiert von der Fachkompetenz des Freiberuflers und delegiert alle Aufgaben in Bezug auf die Personalverwaltung und die Verwaltung der Gehälter.

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Die Schweiz ist ein Land, das eine Lebensqualität bietet, die in der Welt ihresgleichen sucht.

 

Die Schönheit und Vielfalt der Landschaft, eine niedrige Kriminalitätsrate, eine hervorragende Gesundheitsversorgung, ein ausgezeichnetes Bildungssystem, erstklassige Sportmöglichkeiten, eine moderne und kompetente öffentliche Verwaltung, sprichwörtliche Sauberkeit und nicht zuletzt die Genauigkeit, für die das Land über seine Grenzen hinaus bekannt ist.

 

Diese Lebensqualität ist unter anderem auf ein ausgeklügeltes Sozial- und Verwaltungssystem zurückzuführen:


Soziale Sicherheit

Das System der sozialen Sicherheit der Schweiz deckt die folgenden Bereiche ab:

  1. Krankenversicherung (KV) und Erwerbsausfallentschädigung (EO) bei Mutterschaft

  2. Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, bestehend aus den „3 Säulen“ AHV-IV (1. Säule), beruflicher Vorsorge BV (2. Säule) und freiwilliger privater Vorsorge (3. Säule)

  3. Versicherung gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle (UV)

  4. Arbeitslosenversicherung (ALV)

  5. Familienzulagen

Mit Ausnahme der 3. Säule sind alle diese Versicherungen Pflichtversicherungen.

Alters, Hinterlassenen und Invalidenversicherung

Dieser Bereich teilt sich in drei Säulen ein:

  1. Die 1. Säule, die der öffentlichen Hand, umfasst die AHV und die IV. Die Rentenzahlungen dieser beiden Versicherungen sollen die Grundbedürfnisse der Versicherten abdecken. Die erste Säule ist für alle verpflichtend, einschließlich Freiberuflern und Nichtberufstätigen.

  2. Die 2. Säule (BVG) ergänzt die 1. Säule durch eine berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Diese beiden Säulen garantieren dem Versicherten eine Rente in Höhe von mindestens 60 % seines letzten Gehalts. Diese zweite Säule ist nur für Angestellte verpflichtend.

  3. Die 3. Säule, d. h. die private Vorsorge, durch die darüber hinausgehende Bedürfnisse abgedeckt werden sollen, ist freiwillig, wird aber im Gegensatz zu anderen Sparanlagen zum Teil durch Steuererleichterungen gefördert. Die Anlage kann nur in bestimmten Fällen ausgezahlt werden (Renteneintritt, Todesfall oder Berufsunfähigkeit) oder, unter bestimmten Bedingungen, zum Erwerb von Wohneigentum.

Familienzulagen

Im eidgenössischen System werden die Familienzulagen von den kantonalen Ausgleichskassen und im kantonalen System von den Familienzulagekassen  (anerkannte berufliche und zwischenberufliche Familienzulagekassen oder kantonale Kassen) verwaltet.

Obligatorische Krankenversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung garantiert allen in der Schweiz wohnhaften Personen Zugang zu einer Reihe von qualitativen medizinischen Leistungen und eine geeignete medizinische Behandlung im Kanton ihres Wohnsitzes. Die Krankenversicherung zur Übernahme der medizinischen Kosten ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung, die innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise abgeschlossen werden muss, liegt in der Verantwortung des Angestellten. Die Höhe der Beiträge ist von den gewünschten Leistungen abhängig.

Abgaben und Steuerwesen in der Schweiz

Das Steuerwesen in der Schweiz ist komplex, da die Regelungen von der Art der Arbeitsbewilligung (Grenzgänger oder in der Schweiz Ansässiger), der Höhe des Einkommens und dem Kanton, in dem die Arbeit verrichtet wird, abhängig sind. Außerdem wird das Steuerwesen durch die Anzahl der Kantone verkompliziert (das anwendbare Steuerrecht unterscheidet sich von einem Kanton zum anderen). Dennoch ist die Berechnung der Steuern in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern eher einfach. 

Rechtssystem

Um als Ausländer in der Schweiz arbeiten zu können, ist es nicht ausreichend, einen Arbeitsvertrag vorweisen zu können, sondern Sie brauchen zusätzlich eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz. Die Arbeitsbewilligung für die Schweiz ist ein offizielles Dokument, das vom jeweils zuständigen kantonalen Einwohnerdienst ausgestellt wird, und das Ihnen erlaubt, auf dem Staatsgebiet der Schweiz zu arbeiten.

Nützliche Links und externe Publikationen

○ Allgemeine Informationen und Erklärungen zu Steuern in der Schweiz auf dem Portal der Eidgenossenschaft

○ Die Funktionsweise des Schweizerischen Steuersystems auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung
○ Alle Ihre Fragen zur Schweiz:
○ Das Sozialsystem
○ Das Gesundheitswesen
Arbeitsbewilligungen
○ Allgemeine Informationen über die Schweiz
Tourismus in der Schweiz

Arbeiten in der Schweiz: Das Gesetz

  • Um rechtmäßig in der Schweiz arbeiten zu können, muss ein Erwerbstätiger eine schweizerische Arbeitsbewilligung besitzen, die von einem in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber bei den Behörden beantragt werden muss.

  • Ein Zeitarbeiter, der für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen arbeiten möchte, muss also bei einer schweizerischen Firma unter Vertrag stehen, die berechtigt ist, Arbeit in diesem Land zu vermitteln.

  • Ein Zeitarbeiter kann demnach nicht für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen arbeiten und von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezahlt werden. Er darf auch nicht die Trägerstruktur eines schweizerischen Unternehmens nutzen, das nicht über die notwendigen Lizenzen verfügt.

  • Ein Auftrag gebendes Unternehmen aus der Schweiz darf nur mit einer schweizerischen Firma zusammenarbeiten, die über alle notwendigen Genehmigungen verfügt.

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Kantonale und eidgenössische Lizenzen

Die private Vermittlung und Vermietung von Dienstleistungen in der Schweiz wird von den öffentlichen Behörden streng kontrolliert. Helvetic Payroll verfügt über alle für unsere Tätigkeiten notwendigen Genehmigungen :

  1. Vom AMA erteilte kantonale Genehmigung zur Geschäftsausübung auf dem gesamten Staatsgebiet der Schweiz

  2. Vom SECO erteilte eidgenössische Genehmigung für grenzüberschreitende Tätigkeiten

Dank dieser Genehmigungen sind wir zur Geschäftsausübung in der Schweiz und in den Ländern der Europäischen Union berechtigt.
Sie können sie hier sehen

Helvetic Payroll steht in ständigem Kontakt mit Behörden und Versicherungen (SECO, AMA, ESTV, AHV), um sicherzustellen, dass alle unsere Vorgänge in Einklang mit der schweizerischen Rechtsprechung durchgeführt werden.


Die Nichtbeachtung beispielsweise der Vorschriften zur Zahlung der Sozialabgaben kann mit extrem schweren Strafen geahndet werden, weshalb unsere Kunden sehr darauf achten, diesbezüglich kein Risiko einzugehen.
Uns ist die Bedeutung der korrekten Erstellung der Gehaltsabrechnungen jedes einzelnen Angestellten unter strenger Einhaltung eidgenössischer und europäischer Normen bewusst, insbesondere hinsichtlich der Berechnung der Sozialabgaben und Steuerabzüge, da die Steuer als Quellensteuer erhoben wird.

Obligatorische Arbeitsbewilligung für die Schweiz

Um als Ausländer in der Schweiz arbeiten zu können, ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages nicht ausreichend. Sie benötigen zusätzlich eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz. Die Arbeitsbewilligung für die Schweiz ist ein offizielles Dokument, das vom jeweils zuständigen kantonalen Einwohnerdienst ausgestellt wird, und das Ihnen erlaubt, auf dem Staatsgebiet der Schweiz zu arbeiten.

Wie ist die rechtliche Grundlage ?

 ○ Es wird ein schweizerischer Arbeitsvertrag zwischen Helvetic Payroll und dem vom Trägerunternehmen „getragenen“ Angestellten geschlossen. Dieser Arbeitsvertrag richtet sich nach den vom Kunden und / oder von der Agentur vorgegebenen Geschäftsbedingungen, mit dem / der Sie in Kontakt stehen

 

○ Helvetic Payroll schließt mit dem in der Schweiz ansässigen Endkunden einen Dienstleistungsvertrag ab, um die Rechnung ausstellen zu können
Wenn im Geschäftsprozess eine Agentur zwischengeschaltet ist, stellt die Agentur Helvetic Payroll ihr Honorar in Rechnung

Wie wird mein Gehalt berechnet ?

Wir wandeln Ihre Rechnung in ein Gehalt um, das heißt, wir ziehen vom Rechnungsbetrag unsere Provision für die Trägerschaft und alle Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) ab.
Sie haben daher den Status eines Angestellten und alle damit verbundenen Rechte und Ansprüche (Krankheit, Vorsorge, Rente, Arbeitslosigkeit).

Wer beschafft die Aufträge

Die kaufmännische Seite wird vom Auftragnehmer ausgeführt, nicht vom Trägerunternehmen. Das Trägerunternehmen verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung, nicht die Kunden der Auftragnehmer anzuwerben.

Wie funktioniert die Abwicklung der Finanzen ?

Nach Erhalt Ihres vom Auftraggeber unterzeichneten monatlichen Aktivitätsnachweises schicken wir dem Kunden unsere Rechnung.
○ Wir berechnen Ihr Gehalt und erstellen eine Gehaltsabrechnung
○ Wir zahlen Ihr Gehalt nach Erhalt der Zahlung des Kunden oder im Voraus über die Cash Box aus

Wie viel werde ich verdienen ?

Helvetic Payroll wird Ihnen die verschiedenen in der Schweiz geltenden Regelungen zu Steuern, Sozialabgaben und Rentensystemen erklären. Sie erhalten eine vollständige Simulation, die Ihren Steuersatz, Ihr Alter, Ihren Wohnort und Ihre persönliche Situation berücksichtigt.

Ich bin weder schweizerischer noch europäischer Staatsbürger, wie sieht es mit der Arbeitsbewilligung aus ?

Für Nichteuropäer ist es extrem schwierig, eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. In den meisten Fällen kann nur das Unternehmen, für das Sie direkt arbeiten, diesen Antrag stellen.

Wie viele Steuern werde ich zahlen müssen ?

Das Steuersystem der Schweiz ist in den einzelnen Kantonen unterschiedlich aufgebaut. Daher sind Ihre Steuern von Ihrer persönlichen Situation (verheiratet, Lebenspartner(in) in der Schweiz berufstätig, Kinder usw…) und Ihrem Wohnort abhängig. Sie erhalten eine vollständige Simulation, die Ihre Situation und diese Kriterien berücksichtigt.

Und meine Rente ?

Das schweizerische Rentensystem beruht auf 3 „Säulen“ :
○ Die 1. Säule (AHV) ist verpflichtend und wird direkt von Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen
○ Die 2. Säule (BVG) ist verpflichtend und wird direkt von Ihrer Gehaltsabrechnung abgezogen
Das Kapital wird beim Renteneintritt oder bei Verlassen der Schweiz (außerhalb der EU) verfügbar. Sie können dieses Kapital auch freigeben lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder Wohneigentum erwerben, das Sie als Hauptwohnsitz nutzen möchten.
Durch zusätzliche Beiträge können Sie von Steuervorteilen profitieren
○ Die 3. Säule ist freiwillig und kann über Banken oder Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Bei dieser Säule sind Steuererleichterungen möglich.

Wie ist die Gesundheitversorgung geregelt ?

Die Krankenversicherung zur Übernahme der medizinischen Kosten ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Versicherung, die innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise abgeschlossen werden muss, liegt in der Verantwortung des Angestellten.
Die Höhe der Beiträge ist von den gewünschten Leistungen abhängig

Was muss ich nach meiner Einreise in die Schweiz tun, um mich anzumelden ?

Bürger ohne schweizerische Staatsbürgerschaft müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Einreise in die Schweiz anmelden. Helvetic Payroll stellt diesen Antrag und begleitet Sie bei diesem Prozess, der sich von Kanton zu Kanton unterscheiden kann.

Wie zahle ich meine Steuern ?

Die Steuern werden als Quellensteuer direkt von Ihrem Gehalt abgezogen.

Und meine Familie ?

Durch Ihre Arbeitsbewilligung hat Ihre Familie das Recht, zu Ihnen in die Schweiz zu ziehen.
Jedes Familienmitglied muss sich anmelden und seinerseits eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Ich habe Kinder, habe ich Anspruch auf Familienzulagen ?

In der Schweiz arbeitende Angestellte haben das Recht, Familienzulagen zu beantragen.
Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie keine Familienzulagen in Ihrem Ursprungsland beziehen.