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Lohnträgerschaft in der Schweiz : Wie funktioniert das?

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag 11 April 2024

Payrolling, auch bekannt als Personalverleih, stellt eine Beschäftigungsform dar, bei der man als Berater für die Kunden eines Dienstleistungsunternehmens wie Helvetic Payroll arbeitet. In der Schweiz wird diese Methode immer beliebter, da sie eine zunehmend gefragte Flexibilität bietet.

Haben Sie Fragen zu dieser Beschäftigungsform? Helvetic Payroll bietet Ihnen einen umfassenden Leitfaden, in dem Sie alles über Payrolling erfahren: Definition, Funktionsweise, Vorteile, Compliance und Gesetzgebung - hier erklären wir Ihnen alles!

Im Rahmen unserer Payrolling-Dienstleistungen bieten wir unseren Beratern an, ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis aufzubauen, das durch das LSE (Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih) geregelt wird. Danach stellen wir Sie als Helvetic Payroll Arbeitnehmer dem Kunden zur Verfügung, um den Auftrag auszuführen, den wir gemeinsam vereinbart haben.

📌Was bedeutet Lohnträgerschaft?

Prinzip und definition

Payrolling ist eine dreigliedrige Vertragsbeziehung zwischen einem Payrolling-Unternehmen, einem Berater und dem Kundenunternehmen, für das die Leistung des Beraters erbracht wird. Es unterscheidet sich von anderen Statusformen, da es durch seinen Kompromiss zwischen Angestelltenverhältnis und Autonomie eine große Flexibilität bietet.

Zwischen den verschiedenen Parteien werden zwei Arten von Verträgen geschlossen:

  • Ein Arbeitsvertrag: Er betrifft den Berater und das Payrolling-Unternehmen und enthält die gleichen Klauseln wie jeder andere Arbeitnehmervertrag. Er enthält alle regulären Klauseln, die im LSE festgelegt sind.
  • Ein Auftragsvertrag : Er fasst die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zusammen, den der Arbeitnehmer bei dem Kunden erfüllt.

Payrolling bietet eine attraktive Alternative für Talente, die als Berater tätig sein wollen und dabei von einer gewissen Stabilität und Konformität sowohl in sozialer als auch in finanzieller Hinsicht profitieren möchten.

Payrolling bietet die Möglichkeit, den Arbeitnehmerstatus beizubehalten und gleichzeitig als Berater tätig zu sein, was besonders für diejenigen attraktiv ist, die neue Projekte erkunden oder sich beruflich umorientieren möchten.

Auch für Berater, die Auslandseinsätze absolvieren möchten, kann es von Vorteil sein. Es ist wichtig zu betonen, dass Payrolling sowohl für Einsätze im Inland als auch im Ausland, hauptsächlich in den Ländern der Europäischen Union, eingesetzt werden kann.

⚙️ Wie funktioniert die Schweizer Trägerschaft?

Bevor Sie einen Beratungsauftrag über eine Payrolling-Firma in der Schweiz ausführen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Grundlagen dieser Beschäftigungsform zu verstehen.

Die Funktionsweise ist einfach:

  • Der Berater wird Angestellter des Payrolling-Unternehmens, das für ihn alle administrativen Schritte, Steuern und Sozialabgaben verwaltet. Es entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Payrolling-Unternehmen, dem angestellten Berater und dem Kundenunternehmen.
  • Die Beziehung zwischen dem Payrolling-Unternehmen und dem Kundenunternehmen wird durch einen Auftragsvertrag geregelt, während die Beziehung zwischen dem Payrolling-Unternehmen und dem Berater durch einen Arbeitsvertrag geregelt wird.
  • Die Beziehung zwischen dem Berater und dem Kunden wird durch die detaillierten Spezifikationen der Auftragsbeschreibung eingerahmt.

⭐️ Welche Vorteile bietet die Lohnträgerschaft?

Payrolling bietet den Beratern eine Lösung, mit der sie sich von administrativen und rechtlichen Zwängen befreien können, während sie gleichzeitig von den Vorteilen und der Sicherheit des Angestelltenstatus profitieren und sich so voll und ganz auf die Qualität ihrer Leistung konzentrieren können.

  • Vereinfachung der administrativen Verwaltung: Payrolling bietet eine Lösung, die es ermöglicht, eine gewisse Flexibilität zu bewahren, während die Berater von administrativen Aufgaben wie Rechnungsstellung, Mahnungen an Kunden, Buchhaltung sowie administrativen Schritten bei öffentlichen Einrichtungen entlastet werden. Dieser Ansatz ermöglicht es dem Berater, sich ganz auf seinen Auftrag zu konzentrieren.
  • Gesicherter Status: Payrolling-Unternehmen verfolgen die Gehaltszahlungen der Berater, indem sie mit den Kunden interagieren, um die Vergütung zu gewährleisten. Darüber hinaus stellen sie sicher, dass diese Fachkräfte die Schweizer Gesetzgebung vollständig einhalten.
  • Sozialleistungen: Die Berater erhalten ein Schweizer Arbeitszeugnis und gewährleisten damit eine umfassende soziale Absicherung, die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsunfälle umfasst.
  • Finanzielle Optimierung: Payrolling-Unternehmen bieten den Beraterinnen und Beratern finanzielle Sicherheit, indem sie ihnen ein regelmässiges Einkommen garantieren. Ihre spezialisierten Teams unterstützen sie auch bei der Optimierung ihres Einkommens und garantieren so die bestmöglichen Gehälter.

Helvetic Payroll ist ein Payrolling-Unternehmen, das sich der Aufgabe verschrieben hat, Berater und Arbeitnehmer bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen, indem es ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen anbietet, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

📍Das Schweizer System

SOZIALE SICHERHEIT

In der Schweiz ist die soziale Sicherheit ein Schlüsselbegriff des Sozialsystems. Sie soll die Bürger vor sozialen Risiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Invalidität und Tod schützen. Sie umfasst daher eine Reihe von Sozialversicherungen, mit denen die mit diesen Risiken verbundenen finanziellen Folgen abgedeckt werden können :

  • Die Krankenversicherung (KVG) besteht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der freiwilligen Taggeldversicherung.
  • Die Erwerbsausfallentschädigung (EO) dient als Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsgeld (krankes Kind).
  • Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge basiert auf drei Säulen : Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV), berufliche Vorsorge (BV) für Alter, Hinterbliebene und Invalidität (obligatorisch für Arbeitnehmer) und individuelle Vorsorge (freiwillig).
  • Berufsunfallversicherung und Nichtberufsunfallversicherung (UV)
  • Arbeitslosenversicherung (AV)
  • Familienzulagen

Mit Ausnahme der 3. Säule sind alle diese Versicherungen obligatorisch.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die soziale Sicherheit in der Schweiz ein umfassendes und effizientes System ist, das es den Bürgern ermöglicht, die sozialen Risiken des Lebens zu bewältigen und gleichzeitig im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung und professionelle Hilfe zu erhalten.

ALTERS HINTERLASSENEN UND INVALIDENVORSORGE

Das schweizerische Sozialversicherungssystem umfasst folgende Bereiche :

  • Die 1. Säule, diejenige der öffentlichen Hand, umfasst die AHV und IV. Die Renten dieser beiden Versicherungen sollen den Lebensbedarf der Versicherten decken. Die 1. Säule ist obligatorisch für alle, auch für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige.
  • Die 2. Säule (BV) ergänzt die 1. Säule mit der beruflichen Vorsorge für Alter, Hinterbliebene und Invalidität. Diese beiden Säulen garantieren dem Versicherten, der in Rente geht, mindestens 60 % seines letzten Gehalts. Nur Arbeitnehmer fallen obligatorisch unter die zweite Säule.
  • Die 3. Säule, also die private Vorsorge zur Deckung eines breiteren Bedarfs, ist optional, profitiert aber im Gegensatz zu anderen Sparformen teilweise von Steuervorteilen. Gelder können nur bei bestimmten Ereignissen (Pensionierung, Tod oder Invalidität) oder für den Erwerb von Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt werden.

FAMILIENZULAGEN

Die Familienzulagen werden im eidgenössischen System von den kantonalen Ausgleichskassen und in den kantonalen Systemen von den Familienausgleichskassen (anerkannte berufliche oder interprofessionelle Kassen und kantonale Kassen) verwaltet.

OBLIGATORISCHE SCHWEIZERISCHE KRAKENVERSICHERUNG

Die obligatorische Krankenversicherung garantiert allen in der Schweiz lebenden Personen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung und zu einer geeigneten medizinischen Behandlung im Kanton ihres Wohnsitzes. Eine Krankenversicherung bezüglich der medizinischen Kosten ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.

Diese private Versicherung, die innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft im Land abgeschlossen werden muss, liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Der Betrag variiert je nach gewünschtem Deckungsumfang.

ABGAGEN UND BESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ

Die Steuern und das Steuersystem der Schweiz sind komplex, da je nach Art Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Grenzgänger oder in der Schweiz wohnhaft), Ihrer Gehaltsstufe und dem Kanton, in dem Sie arbeiten, unterschiedliche Regeln gelten. Die Steuern in der Schweiz werden außerdem durch die Anzahl der Kantone verkompliziert (die anzuwendende Besteuerung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich). Dennoch ist das Verfahren zur Berechnung der Steuer in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern eher einfach. Unsere Teams unterstützen Sie während der gesamten Berechnung Ihrer Steuer.

RECHTSSYSTEM

Um als Ausländer in der Schweiz arbeiten zu können, brauchen Sie nicht nur einen Arbeitsvertrag, sondern auch eine Schweizer Arbeitsbewilligung. Die Schweizer Arbeitsbewilligung ist ein offizielles Dokument, das vom Amt für Bevölkerungsdienste Ihres Kantons ausgestellt wird und Ihnen die Erlaubnis gibt, in der Schweiz zu arbeiten.

Die wichtigsten Arbeitsbewilligungen für EU-Bürger sind :

  • die Bewilligung B für Langaufenthalter
  • die Bewilligung L für Kurzaufenthalter oder für eine Tätigkeit von weniger als einem Jahr
  • die Bewilligung C, die eine Niederlassungsbewilligung nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz ist
  • die Bewilligung G für Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in einem Land der Europäischen Union

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unseren speziellen Artikel zu diesem Thema oder wenden Sie sich an unsere Teams.

📝 Konformität und Gesetzgebung

ARBEITEN IN DER SCHWEIZ : DAS GESETZ

Um legal in der Schweiz arbeiten zu können, benötigt ein Arbeitnehmer eine Schweizer Arbeitserlaubnis, die von einem Schweizer Arbeitgeber bei den Behörden beantragt werden muss. Jeder Berater, der für ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz arbeiten möchte, muss daher mit einem Schweizer Unternehmen zusammenarbeiten, das berechtigt ist, in diesem Land Arbeit zu verleihen.

Ein Berater kann also nicht für ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz arbeiten und von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland bezahlt werden. Er kann auch nicht von einem Schweizer Unternehmen weitergegeben werden, das nicht über die erforderlichen Lizenzen verfügt. Ein Schweizer Endunternehmen kann nur mit einem Schweizer Unternehmen zusammenarbeiten, das alle erforderlichen Lizenzen besitzt.

Dies ist insbesondere bei Helvetic Payroll der Fall, die alle notwendigen Lizenzen besitzt, um Ihr Geschäft zu unterstützen.

KANTONALE UND EIDGENÖSSISCHE LIZENZEN

Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih in der Schweiz werden von den öffentlichen Behörden streng kontrolliert. Helvetic Payroll verfügt über alle für unsere Tätigkeiten notwendigen Genehmigungen :

  • Kantonale Bewilligung, die von der ÖAV erteilt wird, um in der gesamten Schweiz tätig zu sein
  • Eidgenössische Bewilligung, die vom SECO erteilt wird, um grenzüberschreitend tätig zu sein

Diese Bewilligungen ermöglichen es uns, in der Schweiz und in den Ländern der Europäischen Union tätig zu sein.

Sie können diese direkt auf der Website der Schweizer Behörden hier einsehen.

Helvetic Payroll steht in ständigem Kontakt mit Behörden und Versicherungen (SECO, ÖAV, ESTV, AHV), um die vollständige Konformität unserer Prozesse mit den schweizerischen Rechtsvorschriften sicherzustellen. Da die Strafen für die Nichteinhaltung, beispielsweise bei der Zahlung von Sozialabgaben, extrem hoch sein können, ist es für unsere Kunden wichtig, sich bereits im Vorfeld zu vergewissern, dass sie in dieser Hinsicht kein Risiko eingehen.

Wir wissen, dass es von größter Bedeutung ist, sicherzustellen, dass die Lohnabrechnungen für jeden Arbeitnehmer unter strikter Einhaltung der schweizerischen und europäischen Standards erstellt werden, insbesondere hinsichtlich der Berechnung von Sozialabgaben und Steuerabzügen, wenn die Besteuerung an der Quelle erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

📌 was ist lohnträgerschaft?

Die Lohnträgerschaft ist die gewinnbringende Wahl für Unternehmen und Selbstständige. Diese Lösung umfasst Dreiparteienverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer in Lohnträgerschaft, dem Lohnträgerunternehmen und dem Kundenunternehmen.

❓Warum sollte man sich eher für die lohnträgerschaft als für einen anderen selbstständigenstatus entscheiden?

Durch die Lohnträgerschaft profitieren Sie von einer völligen Autonomie bei der Abwicklung Ihrer selbstständigen Tätigkeit, und das in vollkommener Sicherheit. Darüber hinaus müssen Sie sich keine Gedanken mehr über administrative, steuerliche, buchhalterische oder rechtliche Dokumente machen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Arbeit.

💼 wer kann arbeitnehmer in lohnträgerschaft werden?

Die Lohnträgerschaft ist eine Lösung für Berater, die ihre Kompetenzen im Bereich der intellektuellen Berufe in der Schweiz oder von der Schweiz aus anbieten möchten.

💸 wie wird mein gehalt berechnet?

Wir wandeln Ihre Rechnungsstellung in ein Gehalt um, das heißt, wir ziehen von der Rechnungsstellung unsere Lohnträgerschaftsprovision und alle Sozialabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) ab. Sie haben somit den Status eines Arbeitnehmers sowie alle damit verbundenen Rechte und Ansprüche (Krankheit, Vorsorge, Rente und Arbeitslosigkeit). Helvetic Payroll erläutert Ihnen die unterschiedlichen Steuern, Sozialabgaben und Rentensysteme in der Schweiz. Sie erhalten eine vollständige Simulation, die auf Ihrem Steuersatz, Ihrem Alter, Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Wohnort basiert. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Mitarbeitern auf.
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